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Atemlos durch die Paragraphen

Wie das Urheberrecht versucht, die KI zurück in die Flasche zu stopfen

Von Daniel „Polle“ Pollinger – erstellt mit Unterstützung von GPT-5, 11. November 2025

Das Landgericht München I hat gesprochen: OpenAI, der Betreiber von ChatGPT, hat Urheberrechte verletzt. Die GEMA, Deutschlands traditionsreichster Wächter über Töne, Texte und Tantiemen, hat gesiegt – vorerst. In neun Fällen, darunter Hits wie „Männer“ (Herbert Grönemeyer) und „Über den Wolken“ (Reinhard Mey), von denen bislang öffentlich aber nur zwei namentlich bestätigt sind: „Atemlos“ (Kristina Bach / Helene Fischer) und „Wie schön, dass du geboren bist“ (Rolf Zuckowski), wurde nachgewiesen, dass KI-Systeme Songtexte ausspuckten, die dem Original bis aufs Komma glichen.

Damit sei bewiesen, so das Gericht, dass ChatGPT „memorisiert“ habe – also dass die KI nicht nur gelernt, sondern behalten hat. Eine digitale Sünde im Sinne des Urheberrechts.

Doch was hier als juristischer Triumph gefeiert wird, wirkt eher wie ein Rückzugsgefecht einer vergangenen Epoche.

Die KI ist die Pandora der Neuzeit

Seit dem ersten neuronalen Netz ist klar: Man kann künstliche Intelligenz nicht wieder „untrainieren“. Daten löschen? Sicher, in der Theorie. Doch sobald Milliarden Textschnipsel in Gewichten und Matrizen verrechnet sind, ist das Wissen verteilt – nicht gespeichert wie ein PDF im Schrank.

Das Münchner Urteil versucht, eine längst geöffnete Büchse der Pandora mit Paragrafen zu verschließen. Doch was passiert, wenn die KI längst überall ist – in jeder App, in jedem Browser, in jedem Studio?

Die Wahrheit ist: Künstliche Intelligenz hat das Urheberrecht nicht gebrochen. Sie hat nur gezeigt, wie brüchig es längst war.

Helene Fischer bekommt ihr Geld – aber was ist mit den kleinen Leuten?

Man kann es drehen, wie man will: Natürlich ist es moralisch fragwürdig, wenn große Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden. Aber: Wie viel ist ein Songtext wirklich wert, wenn er seit Jahrzehnten in jedem Radio, auf jeder Hochzeit, in jedem Karaoke-Club dudelt?

Die GEMA kämpft nicht nur für Künstler, sie kämpft auch für ein Geschäftsmodell – ein Modell, das auf Knappheit basiert, in einer Zeit, in der Information keine Knappheit mehr kennt.

Wenn OpenAI irgendwann Helene Fischer ein paar Tausend Euro überweist, bleibt die Frage:
Wer bezahlt die Hobby-Texter, die Blogger, die Mikroautoren im Netz, deren Texte ebenfalls in die KI-Trainingsdaten wandern?

Das Urheberrecht schützt vor allem die, die schon Anwälte haben.

Die alte Etikette der Musikbranche ist digital überfordert

Texter, Komponisten und Verlage aus der Prä-Spotify-Ära klammern sich an ein romantisches Verständnis von Schöpfung: Inspiration, Feder, Manuskript, Notenblatt. Doch heutige Kreativität ist algorithmisch, remixbasiert und grenzenlos.

Junge Künstler wachsen auf mit Tools wie ChatGPT, Midjourney oder Suno. Sie samplen, sie remixen, sie codieren Emotion in Prompts. Für sie ist KI kein Diebstahl, sondern Werkzeug.

Die Forderung, jede Verwendung lizensieren zu müssen, ist so praxisfern wie die Idee, man solle jedes Gespräch über Musik bei der GEMA anmelden.

KI braucht Etikette – kein Dogma

Natürlich braucht diese neue Welt Regeln. Aber nicht in Form verstaubter Paragrafen, die nie für neuronale Netze gedacht waren. Was es braucht, ist digitale Etikette:

  • Transparenz: Wann wurde ein Werk von KI erzeugt?
  • Anerkennung: Welche Quellen, Datensätze oder Künstler haben das Modell geprägt?
  • Fairness: Einnahmen aus KI-generierten Inhalten könnten anteilig in offene Fonds fließen, um Urheberrechte im Kollektiv zu stärken – nicht nur für Stars.

So ließe sich ein Ausgleich schaffen zwischen Technologie und Kreativität.

Embeddings, Zensur und die Macht der Datenherren

Während Gerichte über Urheberrecht streiten, wächst im Schatten ein viel größeres Problem: die Macht der Embeddings – also der mathematischen Repräsentationen von Sprache, Wissen und Kultur. Die beliebten KI Modelle sind kein monolithischer Denkblock, sondern eine vielschichtige Pipeline mit eingebauten Filtern, Biases und Optimierungen. Wer die Embeddings kontrolliert, kontrolliert die Weltanschauung der Maschinen. Wenn Konzerne wie OpenAI, Google oder Anthropic diese Vektorräume formen, bestimmen sie unbemerkt, welche Ideen sichtbar bleiben und welche verschwinden.

Die Grenze zwischen Schutz und Zensur verschwimmt. Wenn juristischer Druck dazu führt, dass Trainingsdaten nur noch aus „sauberen“, lizensierten Quellen stammen, wird die KI elitär. Der freie Gedanke, das wilde Internet, der Diskurs der kleinen Leute – all das verschwindet aus den Modellen. Dann spricht die KI nur noch mit der Stimme der Konzerne.

Informationsfreiheit bedeutet heute nicht mehr Zugang zu Daten, sondern Zugang zu den Modellen, die daraus lernen dürfen. Wenn kleine Entwickler keinen Zugang mehr zu offenen Daten haben, verlieren sie nicht nur wirtschaftlich – sie verlieren kulturell. Die KI wird zum Gatekeeper, und wer keinen Schlüssel hat, bleibt draußen.

Ein neues Urheberrecht für eine neue Ära

Das Urteil aus München zeigt, wie weit die deutsche Rechtsprechung hinter der technischen Realität herhinkt. Wenn jedes neuronale Netz als „Vervielfältiger“ gilt, wäre selbst ein Gitarrist, der im Radio mitsingt, rechtlich verdächtig.

KI kann längst nicht mehr entlernt werden. Sie ist Teil unseres kulturellen Gedächtnisses geworden – wie Wikipedia, YouTube oder Spotify.
Die Idee, sie „sauber“ zu halten, ist so illusorisch wie der Versuch, den Ozean zu entkalken.

Das Urteil

Das Münchner Urteil vom 11. November 2025 ist noch nicht rechtskräftig, da OpenAI innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen könnte. Selbst ohne Berufung würde das Urteil frühestens Mitte Dezember 2025 endgültig werden. Dennoch ist die Botschaft klar: Selbst in einer höheren Instanz dürfte deutlich werden, dass die Memorisierung von Texten in KI-Modellen keine triviale Grauzone ist, sondern als urheberrechtsrelevante Vervielfältigung gilt – und dass die Technologie die alten Regeln bereits herausfordert.

Schlusswort: Mehr Mut zur Zukunft

Die GEMA will Ordnung schaffen. Verständlich. Doch während sie klagt, erschafft die nächste Generation längst neue Kunstformen – jenseits von Copyright, jenseits von „Besitz“.

Kreativität war nie Eigentum. Sie war immer Begegnung.
Vielleicht sollten wir aufhören, KIs für das Lernen zu bestrafen – und anfangen, den Menschen beizubringen, wie man mit ihnen lebt.

Quellen:

  • Süddeutsche Zeitung, „Niederlage für ChatGPT-Anbieter OpenAI vor Münchner Gericht“, 11.11.2025.
  • Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: Silke von Lewinski über Urheberrecht und KI.
  • Wikipedia (Logos Open AI und Gema)
  • Pressemitteilung Landgericht München I, 11. November 2025

Hinweis:
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von GPT-5 erstellt.

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